Bundesratsinitiative zur Ausübung von kommunalen Vorkaufsrechten
Der Senat hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Die Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel, sieht den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von § 26 Nr. 4 BauGB vor. Ziel ist es, das kommunale Vorkaufsrecht besser abzusichern, um das soziale Erhaltungsrecht
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