Neue SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmen
Der Senat von Berlin hat die Zehnte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese Regelungen gelten ab dem 15. November 2021. Folgende wesentliche Änderungen sieht die Zehnte Änderungsverordnung vor: Unter der 2G-Bedingung gilt: Personal, welches Kundenkontakt hat, muss geimpft, genesen oder maximal 24 Stunden vorher getestet sein.Zusätzlich zu bereits vorher unter
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