Die Petitahöfe in Hakenfelde verdanken ihren Namen der spanischen Tänzerin Pepita de Oliva, die Mitte des 19. Jahrhunderts ein kleines Schlösschen ganz in der Nähe des heutigen Baugrundstücks bewohnte. Die Bewohner der großen Neubausiedlung mit 1.024 bezahlbaren Wohnungen blicken auf schön gestaltete und kinderfreundliche Grün- und Freianlagen, mit Spielplätzen.
Doch nicht nur Familien, sondern auch Hundebesitzer wohnen hier, und muten den Kieznachbarn zu, sich im Tänzelschritt um achtlos liegengelassene Hundekothaufen herumzubewegen.
Einige Beschwerden erreichten schon die Redaktion. Darunter sind auch besorgte Eltern und Großeltern, die Angst um die Bewegungsfreiheit und Gesundheit ihrer Kinder haben.
Da die Innenhöfe und Freianlagen kein öffentliches Gelände sind, tritt hier nicht das Ordnungsamt auf, und setzt die Regeln des Hundegesetzes durch.
Fotoaktion: „Hund und Mensch außer Rand und Band“
Die Anwohner müssen sich so selbst kümmern, das Problem öffentlich zu machen. Hochauflösende Handyfotos helfen dabei, die Verusacher kenntlich zu machen. Zugesendete Fotos stehen übrigens unter dem Quellenschutz des Presserechts.
Die Redaktion veröffentlicht die markantesten Fotos, und lädt herzlich ein zum Fotowettbewerb „Hund und Mensch außer Rand und Band“.
Liegengelassene Kothaufen können mit Fähnchen markiert werden, damit kleine Kinder nicht zufällig hineintreten, oder gar hineinkrabbeln.

Berliner Hundegesetz – gilt auch in Wohnanlagen
Das Berliner Hundegesetz schreibt vor: Hunde stets an einer höchstens einen Meter langen, reißfesten Leine zu führen:
- in zugänglichen Bereichen von Mehrfamilienhäusern, insbesondere in Aufzügen, Treppenhäusern, Kellern und auf Hofflächen und Zuwegen,
- in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen und deren Zuwegen,
- bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Menschansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen,
- in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen und an Haltestellen sowie
- in Fußgängerzonen.
Hundekot: nach neuen Bußgeldkatalog bis 1.500 € wert
Nach dem neuen Bußgeldkatalog, den der Senat 2019 auf den Weg brachte, werden für so „entsorgte“ Kippen, Kaugummis oder Einwegbecher künftig bis zu 120 Euro Bußgeld fällig. Hundekot auf dem Bürgersteig kann bis zu 300 Euro kosten, in Grünanlagen sogar bis zu 1.500 Euro.
Hundekot ist nicht nur Ekel erregend, er birgt auch gesundheitliche Gefahren für Mensch und Tier! Die Übertragung von Salmonellen, Spulwürmern, Hakenwürmern und Bandwürmern ist möglich. Sie können Ursache für verschiedene Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein. Vor allem Kleinkinder müssen geschützt sein.
Gesetzliche Regeln – kompliziert, schwer zu merken
Hundegesetz, Grünanlagengesetz, Straßenreinigungsgesetz und Hundesteuergesetz enthalten die Regelungen, die jeder Hundehalter beachten muss. Kompliziert, wenn man alles lesen will und kennen soll.
Eine Sachkundeprüfung für Hundehalter ist schon notwendig, wenn Mensch mit Hund nicht anderen Mitmenschen zur Last fallen soll.
Die Redaktion der Spandauer Tageszeitung lädt ein zum „Learning by Doing“: senden Sie ihre Fotos zu! Nicht nur aus den Pepitahöfen!
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