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Tätigkeitsbericht 2021 der Berliner Arbeitsschutzbehörden — zwischen Selbstlob und krassen Berliner-Mängeln

Sicherheitsschuhe

Von Michael Springer

Zum Workers Memorial Day am 28. April 2022 veröffentlichten die Berliner Arbeitsschutzbehörden ihren jährlichen Tätigkeitsbericht, der auch im Berichtszeitraum 2021 von den Pandemie-Bedingungen beeinflusst war.

Der Workers’ Memorial Day ist ein internationaler Tag des Gedenkens an alle Lohnarbeiter, die während ihrer Arbeit getötet, verstümmelt oder verletzt wurden — oder aber beruflich bedingt erkrankt sind.

Arbeitssicherheit ist daher ein wichtiger Aufgabenbereich für alle gewerblichen und öffentlichen Arbeitgeber und die zuständigen Aufsichts- und Kontrollbehörden.

Berichtsdokumentation mit opulenter Datenpräsentation – die wichtigsten Daten

Die Themen- Berichtsdokumentation auf dem Berliner Landesportal, das nach dem neuen „SmartCity-Layout“ gestaltet ist, kommt in opulenter Form daher.

2021 hat das Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) allein zu Corona 1.565 Kontrollen durchgeführt. Neben den coronabezogenen Aktivitäten führten die 65 Aufsichtskräfte des LAGetSi weitere 2.212 Arbeitsschutzkontrollen in Berliner Betrieben sowie auf 340 Baustellen durch.

Um die Vielzahl der Fragen von Beschäftigten und Unternehmen zu den Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen beantworten zu können, richtete das LAGetSi eine Hotline ein. Rund 1.300 Beschwerden und Anfragen gingen dort sowie beim E-Mail-Support des LAGetSi ein.

2021 prüfte das LAGetSi bei 1.631 eingegangenen Berufskrankheiten-Verfahren, ob die Erkrankungen der Betroffenen berufsbedingt zustande gekommen waren. Mehr als die Hälfte der Verfahren standen im Zusammenhang mit berufsbedingten Infektionen durch das SARS-CoV-2-Virus.

Die Corona-Einschränkungen beeinflussten zudem das Arbeitsunfallgeschehen in Berlin. Ereigneten sich im Jahr 2019 rund 32.300 Arbeitsunfälle, waren es in 2020 nur rund 28.800 (Quelle: DGUV). Sieben Arbeitsunfälle auf Baustellen und bei Wartungstätigkeiten endeten 2021 in Berlin tödlich. Im laufenden Jahr (2022) ereigneten sich bereits drei weitere tödliche Arbeitsunfälle.

Corona dominierte auch die Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Arbeitsschutzverwaltung, die monatlich auf ihrer Webseite www.berlin.de/arbeitsschutz über ihre Aktivitäten sowie Neuigkeiten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes berichtet. Zu den Themen in 2021 gehörten unter anderem Hinweise zum Umgang mit SARS-CoV-2 für Betriebe und Beschäftigte, Tipps zur Home-Office-Organisation sowie Informationen zu Corona-Tests und Desinfektionsmitteln.

Die 2020 bei der Senatsverwaltung (SenIAS) neu etablierte Beratungsstelle für Berufskrankheiten hat bisher mehr als 150 Menschen individuell beraten und im Berufskrankheiten-Verfahren (oder bereits im Vorfeld) begleitet. Zudem informiert die Beratungsstelle in Onlineveranstaltungen über Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle.

Der Jahresbericht 2021 der Berliner Arbeitsschutzbehörden ist als Internetdokumentation veröffentlicht.

Zuständige Senatorin fordert Einhaltung der Arbeitsschutzregeln

Katja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Die Regeln für den Arbeitsschutz in Deutschland sind gut, aber es muss eben auch kontrolliert werden, ob diese Regeln tatsächlich eingehalten werden. Genau das leisten die Beschäftigten der Arbeitsschutzbehörden, deren Kontrollen ich erst kürzlich begleiten durfte. Gute Arbeit beginnt bei der Einhaltung des Arbeitsschutzes. Die Vollzugsbeamtinnen und -beamten tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sowie Brandschutz und das Recht auf Pausen nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis gelten. In vielen Fällen wird dies im Dialog und Austausch mit den Unternehmen geklärt. Wer jedoch meint, bestehende Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln mit Füßen treten zu können, muss jederzeit damit rechnen, dass ihm die Vollzugsbeamtinnen und -beamten auf die Schliche kommen und das hat dann auch Konsequenzen.“

Arbeitssicherheit Berlin mit krassen Lücken und Mängeln

Die markigen Worte von Senatorin Katja Kipping, die ihr Amt erst 2021 von ihrer Vorgängerin Elke Breitenbach übernommen hat, täuschen gutes Regieren nur vor! — Denn im Bereich Arbeitssicherheit gibt es in Berlin krasse „Anwendungslücken, Mängel und Kontroll-Defizite“, die auf fehlende Prioritätensetzung schließen lassen.

Im Jahr 2020 gab es in Berlin 152.092 steuerpflichtige Unternehmen mit jährlichen Lieferungen und Leistungen über 22.000 Euro. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg verzeichnet auch die öffentlichen Arbeitgeber, als „Rechtliche Einheiten mit Beschäftigten“. 2019 wurden laut Unternehmensregister (per 30.09.2019) insgesamt 190.201 „Rechtliche Einheiten“ erfasst. Doch lediglich 100.967 Betriebsstätten sind bei den Arbeitsschutzbehörden laut Jahresbericht 2021 registriert. Die Berliner Arbeitsschutzbehörden kennen damit offenbar nicht alle ihre „Schäfchen“ und üben somit keine vollständige Aufsicht aus, wie jedoch gesetzlich gefordert ist.

Arbeitsschutz – was ist geregelt und was sind die Pflichten

Jedes Unternehmen und jede öffentliche Einrichtung benötigt ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitenden eine Sicherheitsfachkraft, auch Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt (FASI). Die FASI hat ein System der Selbstverantwortung und Selbstorganisation in Gang zu halten, damit die gesetzlichen Anforderungen und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft (BG) gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (Asig) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) eingehalten werden.

Hat ein privater oder öffentlicher Arbeitgeber keine FASI bestellt, so können externe Dienstleister beauftragt werden, die den Betrieb und die Beschäftigten als als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen und das nötige Fachwissen als Fachkräfte und Sicherheitsingenieure mitbringen.

Dazu gehört auch die Pflichtaufgabe, die notwendigen Dokumente und Nachweise in einer Arbeitsschutz-Dokumentation zu führen, um behördliche Kontrollen bei Betriebsbegehungen zu ermöglichen.

Arbeitssicherheit – Brandschutz und Qualitätsmanagement erfordern eine ständige geeignete Arbeitsschutz- und Brandschutzorganisation, um mit einem Arbeitsschutzausschuß (ASA) die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften umzusetzen. Dazu gehören:

  • die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
  • Betriebsbegehungen und Ermittlungs von Unfallgefahren
  • Unterstützung bei Unterweisung von Mitarbeitern
  • Unterstützung sowie Teilnahme bei ASA Sitzungen
  • Unterstützung und Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung und Beratung bei der Erstellung der Betriebsanweisung
  • Unterstützung und Beratung bei der Erstellung der Psychische Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung zu den Punkten Unternehmerpflichten, Pflichtenübertragung
  • Begleitung bei behördlichen Anforderungen
  • Organisation von Selbsthilfekräften.

Brandschutzbegehungen nach §10 ASiG und regelmäßige Überprüfungen der elektrischen Sicherheit im Rahmen weitere baurechtlicher und technischer Fachregeln werden in der Praxis vom ASA mit überwacht.

Wo sind die krassen Mängel und Lücken im Berliner Arbeitsschutz?

In den Berliner Bezirksämtern ist der jeweilige Dienstherr verantwortlich als Arbeitgeber für unterstehende behördliche Bereiche und Rechtlichen Einheiten. Auch Geschäftsführer, Schulleiter und Einrichtungsleiter in Betrieben der öffentlichen Hand tragen die Verantwortung, Fachkräfte für Arbeitschutz zu bestellen und zu budgetieren. —
Welche Behörden, behördlichen Bereiche und Rechtlichen Einheiten verfügen über eine organisierte „Arbeitsschutz-Organisation“ mit einem Arbeitsschutz-Ausschuß?

Krasse Mängel sind dokumentiert: ein Bezirk hat über zehn Jahre keine Brandschutzbegehungen durchgeführt. Es wird dabei auf Personalmangel verwiesen, die Möglichkeit der Bestellung von externen Diensten mit Fachkräften für Arbeitssicherheit wird einfach — trotz überschaubarer Kosten — nicht wahrgenommen.

In eingen Fällen wurde auch aus Angst vor wirtschaftlichen Auflagen auf die Brandschutzbegehung verzichtet. Das Fehlen eines zweiten Fluchtweges sollte nicht offenbart werden, um den Träger wirtschaftlich vor Stillegung und Aus zu bewahren.

Wer überprüft die geregelt und dokumentiert die elektrische Sicherheit, zumal in Kitas, Schulen, Fachräumen und Lehrkollegien? — Viele Schulleitungen sind nicht besetzt, und monatlich kommen neue Bauten der Kita- und Schulbau-Offensive und neue Arbeitskräft dazu! — Wer hat schon arbeitende
Arbeitsschutz-Ausschüsse besetzt, die auch kontinierlich arbeiten können?

Wie ist es um den Arbeitsschutz in den vielen Flüchtlingsunterkünften und deren betreuenden Diensten bestellt? — Gibt es Arbeitsschutzdokumentationen für Küchen, Sanitärräume und Technische Anlagen?

Die Berliner Arbeitschutzverwaltung hat offenbar großen Nachholbedarf und muss auch für die wachsende Stadt besser personell ausgestattet werden. Nicht nur private Unternehmen, sondern auch der Öffentliche Dienst und seine Rechtlichen Einheiten mit Beschäftigten, müssen besser überwacht werden.

Die zuständige Senatorin muss sich damit auch in ihrem Kernbereich der Aufgabenverwaltung neu aufstellen und die Voraussetzungen für Einhaltung und Vollzug des Arbeitsschutz schaffen, bevor sie mit ihren „Vollzugsbeamten“ drohen kann!