Montag, 07. April 2025
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Umwelt- und Naturschutzamt startet „Baumschutztelefon“

"Motorsäge-Pause"

Der Winter hat sich zwar noch nicht richtig entschieden, ob er nochmal einer wird, doch bereits jetzt schon stimmen einige Vögel schüchtern ihre ersten Lieder an. Heute nachmittag ist sogar ein größerer Schwarm Wildgänse südostwärts über Berlin gezogen.
Im Kalender rückt der 01.März immer näher. Es ist der Stichtag, ab dem keine Bäume mehr gefällt oder großflächig Hecken zurückgeschnitten werden dürfen.

Pünktlich zum 1.Februar hat das Umwelt- und Naturschutzamt Spandau das „Baumschutztelefon“ gestartet.

„Baumschutztelefon“: Telefonnummer 90279-3011

Hier werden alle Anrufe zum Thema Baum- und Gehölzschutz entgegen genommen. Anruferinnen und Anrufer bekommen hier Beratung rund um das Thema „Baum“ und werden bei Bedarf bei konkreten Fragen an passende Kolleginnen und Kollegen weiter vermittelt.

„Baumschutz“ ist Naturschutz

Zwischen dem 01.März und dem 30.September jedes Jahres gilt die „Baumschonzeit“. Diese dient nur auf den ersten Blick Bäumen und Sträuchern. Schutzziel sind vielmehr jene Tiere, die sich Bäume und Hecken als Lebensraum aussuchen, und hier ihre Nester bauen. Auch Verstecke sollen erhalten werden. Bäume und Sträucher sollen auch Blüten treiben können, und Früchte ausbilden können, damit sich Tiere ernähren könnem.

Aus diesem Grund betrifft das Fällverbot auch nicht nur die klassischen Laubbäume ab einer bestimmten Größe und Stärke, sondern es gilt für alle Gehölze, also auch für Obstbäume, Nadelbäume, Sträucher und Hecken unabhängig von ihrer Art und Größe.

Die „Baumschonzeit“ gilt übrigens auch für bereits genehmigte oder zulässige Bauvorhaben. Grundstücke dürfen dann wieder ab dem 01.Oktober von Gehölzaufwuchs beräumt werden. Ausnahmen gibt es nur wenige.

Vorrang von Verkehrssicherungspflichten

Im Sommer werden in der Zeit nach dem sogenannten Johannistrieb (ab Mitte Juni) auch Heckenschnitt und Gehölzschnittarbeiten durchgeführt, wenn Verkehrssicherungspflichten Vorrang haben. So werden etwa Straßenbäume selektiv beschnitten, wenn das Lichtraumprofil einer Straße zu sehr eingeschränkt ist. Manche Bäume bekommen auch einen Entlastungs-Rückschnitt, wenn eine Baumkrone zu stark wächst, und sich Windbruchgefahr einstellt. Ausnahmen sind auch gutachterlich festgestellte Risiken die die Standsicherheit eines Baumes gefährden. Ob Verkehrssicherungspflichten Vorrang bekommen, ist immer mit dem Umwelt- und Naturschutzamt zu klären.

Unerlaubte Fäll- und Rückschnittaktionen können im Einzelfall hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Weitere Informationen sind beim Umwelt- und Naturschutzamt zu erfragen.